Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren

Das zur Zeit geltende Recht

Nachfolgend finden Sie das deutsche Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (umgangssprachlich auch Stempelgesetz genannt) in seiner aktuellen Form. Bemerkenswert: jeder kann Schmuck mit einem Feingehaltstempel versehen.

Eine gesetzliche Regelung zur Punzierung von Schmuck und Gerät aus Platin- und Palladiumlegierungen gibt es in Deutschland nicht. Darüber hinaus kann bei Schmuck jeder Feingehalt gestempelt werden. Eine Verpflichtung zur Stempelung besteht nicht – sie ist fakultativ! Wenn sie aber erfolgt, so muß sie nach den folgenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.

7142-1

Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren

Mit den Änderungen vom 24.03.1934 (BGBl. S. 240), 24.05.1968 (BGBl. S. 503), 02.03.1974 (BGBl. S. 469), 12.03.1976 (BGBl. S. 513), 10.11.2001 (BGBl. S. 2992, 2997) und Artikel 9 des Gesetzes vom 25. April 2007 (BGBl. I S. 594)

Vom 16. Juli 1884

Reichsgesetzbl. S. 120

(BGBl. III 7142-1)

§ 1 [Feingehalt]

Gold- und Silberwaren dürfen zu jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden. Die Angabe des Feingehalts auf denselben ist nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gestattet.

§ 2 [Angabe des Feingehalts auf Geräten]

(1) Auf goldenen Geräten darf der Feingehalt nur in 585 oder mehr Tausendteilen, auf silbernen Geräten nur in 800 oder mehr Tausendteilen angegeben werden.

(2) Der wirkliche Feingehalt darf weder im Ganzen der Ware noch auch in deren einzelnen Bestandteilen bei goldenen Geräten mehr als fünf, bei silbernen Geräten mehr als acht Tausendteile unter dem angegebenen Feingehalt bleiben. Vorbehaltlich dieser Abweichung muß der Gegenstand im Ganzen und mit der Lötung eingeschmolzen den angegebenen Feingehalt haben.

§ 3 [Stempelzeichen]

Die Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten geschieht durch ein Stempelzeichen, welches die Zahl der Tausendteile und die Firma des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist, kenntlich macht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Form des Stempelzeichens zu bestimmen.

§ 4 [Uhrgehäuse]

Goldene und silberne Uhrgehäuse unterliegen den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 und des § 5 Abs. 1 und 3.

§ 5 [Stempelung von Schmucksachen]

(1) Schmucksachen von Gold und Silber dürfen in jedem Feingehalt gestempelt werden und ist in diesem Falle der letztere in Tausendteilen anzugeben.

(2) Die Fehlergrenze darf zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im ganzen eingeschmolzen wird.

(3) Das gemäß § 3 bestimmte Stempelzeichen darf auf Schmucksachen von Gold und Silber nicht angebracht werden.

§ 6 [Eingeführte Gold- und Silberwaren]

Aus dem Ausland eingeführte Gold– und Silberwaren, deren Feingehalt durch eine diesem Gesetz nicht entsprechende Bezeichnung angegeben ist, dürfen nur dann feilgehalten werden, wenn sie außerdem mit einem Stempelzeichen nach Maßgabe dieses Gesetzes versehen sind.

§ 7 [Haftung für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts]

Für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts haftet der Verkäufer der Ware. Ist deren Stempelung im Inland erfolgt, so haftet gleich dem Verkäufer der Inhaber des Geschäfts, für welches die Stempelung erfolgt ist.

§ 8 [Mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllte Gold- und Silberwaren]

(1) Auf Gold- und Silberwaren, welche mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, darf der Feingehalt nicht angegeben werden.

(2) Dasselbe gilt von Gold- und Silberwaren, mit welchen aus anderen Metallen bestehende Verstärkungsvorrichtungen metallisch verbunden sind.

(3) Bei der Ermittlung des Feingehalts bleiben alle von dem zu stempelnden Metall verschiedenen, äußerlich als solche erkennbaren Metalle außer Betracht, welche:

  1. zur Verziehrung der Ware dienen;
  2. zur Herstellung mechanischer Vorrichtungen erforderlich sind;
  3. als Verstärkungsvorrichtungen ohne metallische Verbindung sich darstellen.

§ 9 [Ordnungswidrigkeiten]

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. Gold- oder Silberwaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Angabe des Feingehalts nicht versehen sein dürfen, mit einer solchen Angabe versieht;
  2. Gold- oder Silberwaren, welche nach diesem Gesetz mit einer Angabe des Feingehalts versehen sein dürfen, mit einer anderen, als nach diesem Gesetz zulässigen Feingehaltsangabe versieht;
  3. Gold- oder silberähnliche Waren mit einem durch dieses Gesetz vorgesehenem Stempelzeichen oder mit einem Stempelzeichen versieht, welches nach diesem Gesetz als Feingehaltsbezeichnung für Gold- und Silberwaren nicht zulässig ist;
  4. Waren feilhält, welche mit einer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßenden Bezeichnung versehen sind.

(2) Die Vorschriften des Absatzes 1 Nr. 3 und 4 gelten nicht für versilberte Bestecke und andere Tafelgräte, die mit einem die Niederschlagsmenge des Feinsilbers angebenden Zahlenstempel versehen werden.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

(4) Gegenstände, auf die sich diese Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.

§ 10 [Inkrafttreten]

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1888 in Kraft. An demselben Tage treten alle landesrechtlichen Bestimmungen über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren außer Kraft.

7142-1-1

Bekanntmachung betreffend die Bestimmung der Form des Stempelzeichens zur Angabe des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten

Vom 7. Januar 1886

Reichsgesetzbl. S. 1, verk. am 10.1.1886

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren vom 16. Juli 1884 (Reichsgesetzbl. S. 120) hat der Bundesrat folgende Bestimmung getroffen:*

Das Stempelzeichen für die Gold- und Silbergeräte muß enthalten:

  1. die Reichskrone
  2. das Sonnenzeichen Stempelzeichen Sonne für Gold oder das Mondsichelzeichen Stempelzeichen Mondsichel für Silber,
  3. die Angabe des Feingehalts in Tausendteilen und
  4. *die Firma oder die in Gemäßheit des Gesetzes vom 30. November 1874 eingetragene Schutzmarke des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist.

Die Krone muß
bei Goldgeräten in dem Sonnenzeichen Stempelzeichen Sonne,
bei Silbergeräten rechts neben dem Mondsichelzeichen Stempelzeichen Mondsichel
sich befinden.

Gold Bild: Stempelzeichen für goldenes GerätSilber Bild: Stempelzeichen für silbernes Gerät

Nr. 4 Kursivdruck: Jetzt des Warenzeichengesetzes vom 18. Juli 1953; WZG 423-1

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Bevor Sie mit Ihrem Eintrag beginnen, lesen Sie bitte die Teilnahme-Bedingungen!

Die folgenden Dinge sollten Sie vorbereitet haben:

Neu-Eintragung

Im Abschnitt “Neu-Eintragung” füllen Sie bitte alle Felder aus. Sollten Sie keine eigene Website haben, lassen Sie das entsprechende Feld frei. Diese Angaben werden am Ende Ihres Eintrags veröffentlicht und dienen dem Besucher zur Kontakt-Aufnahme mit Ihnen.

Option

Im Abschnitt “Option” besteht für jene, die keine eigene Website haben, die Möglichkeit, eine E-Mail Adresse in der Form Firmenname@goldschmiede-links.de zu erhalten.

Daten

Im Abschnitt “Daten” tragen Sie bitte Ihren Text ein. Sie können ihn direkt in das Text-Feld tippen oder ihn per “copy and paste” einfügen. Letzteres sei Ihnen empfohlen, da Sie den Text in Ruhe in Ihrem gewohnten Textbearbeitungs-Programm erstellen und auf Rechtschreibfehler hin prüfen können. Stellen Sie sich, Ihre Firma und Ihre Leistungen vor. Links innerhalb Ihres Textes werden nicht eingetragen!

Neben dem eigentlichen Text haben Sie hier auch die Möglichkeit, ein Stück weit Einfluss auf die Gestaltung Ihres Eintrags zu nehmen. Wie das funktioniert, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Überschriften

Überschriften werden als solche erkannt, wenn Sie sie als solche kennzeichnen – zum Beispiel so:
[Überschrift]Vita[/Überschrift]

oder – ganz einfach – so:
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Vita
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Beispiel:
firmenname_ring.jpg | Text: "Ring aus 750/000 Gelbgold mit einem Brillanten (0.45 ct, TW, vvsi) Preis: EUR XXX,XX"
firmenname_brosche.jpg | Text:"Brosche aus 925/000 Silber mit einer Süsswasser-Zuchtperle, 5,5 mm"
Diese Beschreibungen fügen Sie so Ihrem Text unten an:
==Bildbeschreibung==
firmenname_ring.jpg | Text: "Ring aus 750/000 Gelbgold mit einem Brillanten (0.45 ct, TW, vvsi) Preis: EUR XXX,XX"
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Ausbildungsbetrieb?

Wenn Sie junge Menschen ausbilden, aktivieren (einfach hinein klicken) Sie bitte das Kontrollkästchen. Ihrem Eintrag wird dann ein entsprechender Vermerk hinzugefügt.

.zip Datei

Was ist eine .zip Datei?

Ganz simpel ausgedrückt, eine ZIP-Datei ist ein Datencontainer. In unserem Fall befinden sich darin Ihre Bilder (in komprimierter Form). Diese können so in “einem Rutsch” auf den Server übertragen werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die ZIP-Datei nicht größer als acht MB ist, ansonsten wird der Upload abgebrochen!

Wie erstelle ich eine ZIP-Datei?

Falls Sie mit “Windows XP” oder “Windows 7″ arbeiten, ist das ganz einfach: Sie haben Ihre Bilder fix und fertig bearbeitet und diese zum Beispiel im Ordner “goldschmiede-links” auf Ihrer Festplatte gespeichert. Markieren Sie alle Bilder und wählen Sie im Kontext-Menü (rechte Maustaste) “Senden an” -> “ZIP-komprimierten Ordner”. Darauf hin wird in diesem Ordner eine .zip Datei erstellt. Die benennen Sie mit Hilfe des Kontext-Menüs um in “IhrName/Firmenname_bilder.zip” – fertig!

Wenn Sie mit einem anderen Betriebssystem arbeiten, so gibt es kostenlose Anwendungen im Web, mit denen Sie das gleiche wie oben beschrieben machen können.

Was mache ich mit der ZIP-Datei?

Klicken Sie im Formular auf den Button “Durchsuchen”. Es öffnet sich ein neues Fenster mit dem Inhalt Ihrer Festplatte. Finden Sie den Ordner (in unserem Beispiel goldschmiede-links) und öffnen Sie ihn. Hier markieren Sie die eben erstellte .zip Datei. Klicken Sie in dem Fenster auf “öffnen”. Das Fenster schließt sich und im Textfeld des Formulars wird der Pfad bis zur Datei angezeigt. Noch passiert nichts, dass heißt, noch ist nichts übertragen worden…

…Sie müssen zunächst die Teilnahme-Bedingungen akzeptieren und die kleine Rechenaufgabe (ein kleiner Schutz gegen sogenannte Spam-Bots) lösen. Tragen Sie im Textfeld das Ergebnis ein und klicken dann auf den Button “Senden”. Nun werden Ihre Daten inclusive der ZIP Datei auf den Server übertragen. Sollten Angaben fehlen, so macht Sie das Formular darauf aufmerksam – ergänzen Sie einfach die fehlenden Daten und klicken Sie wieder auf den Button “Senden”. Das war es auch schon.

Was passiert dann?

Innerhalb von drei bis vier Werktagen erhalten Sie eine E-Mail über die erfolgreiche Eintragung von uns.

Weitere Fragen?

Zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen zu bombardieren ;-) Schreiben Sie an service@goldschmiede-links.de oder verwenden Sie unser Kontakt-Formular. Sie helfen uns damit, unseren Service zu verbessern – vielen Dank!

Teilnahmebedingungen

Vorwort

von Ulrich Wehpke

Als wir vor der Frage standen, wie kleinere Unternehmen wie die Goldschmiede mit ihrem Angebot im Word Wide Web nicht untergehen, ist uns ein Gedanke durch den Kopf geschossen, den wir hier mit einigen guten Freunden umzusetzen versuchen. Das Prinzip ist einfach: Ein zentrales Portal stellt vielen Teilnehmern Platz zur Verfügung und verlinkt jeden der teilnehmenden Partner. Umgekehrt tun diese dies auch. So entsteht ein Netzwerk mit einem Brennpunkt, der durch die Anzahl und die Qualität der auf ihn verlinkenden Seiten ein wesentlich höheres Gewicht erhält. Gleichzeitig hat er, gleich dem unsterblichen hölzernen Pferd des Odysseus, jeden der Teilnehmer mit an Bord. Mit Bildern, Artikeln und mit einem verweisenden Link. Gefällt Ihnen das?

Natürlich kann man ein derartiges Projekt nicht in ein Vacuum hinein bauen und so sind wir Herrn Martin Wagner und dem Goettgen-Schmuckforum und der damit verzahnten FZ (Fachzeitschrift), ganz besonders dankbar für die Unterstützung, die er unserem Projekt zukommen lässt. Innerhalb des Forums gibt es auch einen geschlossenen Teil für uns Kollegen, in dem man sich trifft und austauscht. Es ist also schon ein tolles Netzwerk, in welches wir uns mit unserem Portal http://goldschmiede-links.de/ eingliedern. Gleichwohl sind wir vollkommen unabhängig und damit weisungsungebunden, was wir auch bleiben werden.

Die berufliche Nachwuchssituation unseres unvergleichlichen Berufes (die Goldschmiede sind der Ursprung aller metallverarbeitenden Berufe) macht uns Kummer. Durch den Wegfall des Meisterzwangs ist das Image geschädigt – Europa wollte es wohl so haben. Deshalb werden wir hier in diesem Portal auch aufklärerisch und vermittelnd tätig werden, Informationen geben, Praktikumsplätze für Schüler zur Verfügung stellen und was der nötigen Dinge noch mehr sind. Ein Erfolg kann es freilich nur dann werden, wenn wir alle an einem Strang ziehen und Sie als Teilnehmer mitwirken.

Und so hat dieses Portal, obwohl es einen ur-ökonomischen Hintergrund hat – wir möchten möglichst vielen Menschen unsere kunstvollen Erzeugnisse näher bringen – auch noch eine wahrhaft soziale Facette:
Wir werben bei unserer Jugend um Interesse an unserem schönen Beruf und wollen versuchen – ganz nebenbei – möglichst viele Ausbildungsplätze zu vermitteln.

Damit wir Goldschmiede auch morgen noch im Geschäft bleiben!

Teilnahmebedingungen

Die nachfolgend formulierten Teilnahmebedingungen sind die Grundlage jeglicher Beziehung mit http://goldschmiede-links.de. Dies gilt auch für zukünftige Beziehungen.

Die Domain goldschmiede-links.de will

a) dem interessierten Besucher Orientierungshilfen im Bereich des einzeln, im Atelier gefertigten Schmucks und ebensolcher Geräte im World Wide Web,

b) kreativen Goldschmieden eine Möglichkeit der Präsentation ihrer Erzeugnisse, sowie der Kommunikation mit interessierten Besuchern dieser Seite durch eine Verlinkung auf ihre eigene Internetpräsenz, und/oder Kontaktaufnahme per E-mail bieten.

Mit steigender Teilnehmerzahl werden später auch ausgesuchte Adressen in der örtlichen Umgebung des Besuchers angeboten.
Durch die Verlinkung der Teilnehmer soll ein Schmuck-Netzwerk entstehen, welches ein breit gefächertes Informationsangebot sowohl für den Besucher dieser Seite, als auch für die Teilnehmer bietet.

Um einen qualitativ hohen Standard der Einträge zu gewährleisten, wurden die nachfolgenden Richtlinien erarbeitet.

1 Teilnahme

Teilnehmen können Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich des Gold- und Silberschmiedehandwerks. Das sind insbesondere Gold- und Silberschmiede, Fasser, Edelstein-,und Flachstich-Graveure. Es ist dabei unerheblich, ob die Meister- oder Gesellenprüfung im betreffenden Handwerk abgelegt wurde. Desweiteren freie Uhrmacher mit Eigenprodukten, eigenen Uhrewerken und dergleichen. Die Teilnahme ist bis auf einen so genannten “Backlink” kostenlos (s. a. Punkt 4).

1.1 Ausschluss

Ausgeschlossen bleibt, wer die Herstellung von Schmuck und Gerät laienhaft betreibt und Waren von minderer Qualität anbietet. Desweiteren Juweliere und sonstige Händler, die überwiegend den Handel oder die Vermittlung von Schmuck, Gerät und Uhren betreiben, sofern diese Tätigkeit auf goldschmiede-links.de ausgeübt werden soll.

1.2 Übermittlung der Teilnehmer-Daten per Formular

Die Daten des Teilnehmers können nur über das dafür vorgesehene Formular übermittelt werden. E-Mails und andere Formen der Datenübermittlung werden ignoriert.

1.3 Bilder des Teilnehmers

goldschmiede-links will keine lieblose Ansammlung von Daten im Telefonbuch-Stil sein. Um dem Besucher einen kleinen Eindruck vom Teilnehmer vermitteln zu können, werden mindestens fünf Bilder erwartet. Wünschenswert ist ebenfalls die Übersendung eines Firmen-Logos (s. a. Punkt 3.3).

Der Teilnehmer ist für sein Bildmaterial selbst verantwortlich. Beim der erstmaligen Übermittlung müssen die Bild-Dateien im so genannten .zip Format vorliegen. Eine Nachbearbeitung vom Betreiber findet nicht statt. Es ist von Vorteil, wenn die Benennung der einzelnen Bilder wie folgt vorgenommen wird:

Name/Firmenname_bildname.gif (-jpg, -png)

Die Anzahl der maximalen Bilder und eine Empfehlung der Größe ist unter Punkt 3 zu finden. Eine Vergütung der eingestellten Bilder bei goldschmiede-links.de erfolgt nicht. Dies gilt für beide Seiten.

1.4 Texte des Teilnehmers

Texte müssen unformatiert in das Formular eingetragen werden. Tipp: Text mit einer entsprechenden Software vorbereiten und dann per “copy und paste” in das Textfeld des Formulars einfügen.

Teilen Sie dem Besucher etwas von sich, Ihrer Firma, Ihren Qualifikationen und Leistungen mit. Berichten Sie von Ihren besonderen Fähigkeiten und Ihren Produkten.  Dafür haben Sie ausreichenden Platz – machen Sie davon Gebrauch!

Eine Rechtschreib-Prüfung wird vom Betreiber nicht vorgenommen. Eine Vergütung der eingestellten Texte bei goldschmiede-links.de erfolgt nicht. Dies gilt für beide Seiten.

2 Kosten

Es entstehen keinerlei Kosten durch die Eintragung des Teilnehmers. Es wird bei vorhandener Homepage jedoch ein Link zur Domain goldschmiede-links.de vereinbart (s. auch Punkt 4).

2.1 Sponsoren

Sponsoren werden (soweit gewünscht) mit Firmen-Name, Adresse sowie ihrer Homepage genannt.

3 Übermittelte Daten

Die Teilnehmer sind im eigenen Interesse gehalten, die maximalen Werte nicht zu überschreiten.

3.1 Teilnehmer mit eigener Homepage

Teilnehmer können Text, maximal 1.000 Wörter und Bilder, maximal fünfzehn, jeweils bis zu 200 KB, in den Formaten .gif, .jpg und .png übermitteln.
Die empfohlene Bild-Größe liegt bei 700 mal 700 Pixeln.

3.2 Teilnehmer ohne eigene Homepage

Teilnehmer können Text, bis zu 1.500 Wörter und Bilder, maximal zwanzig, jeweils bis zu 200 KB, in den Formaten .gif, .jpg und .png übermitteln.
Die empfohlene Bild-Größe liegt bei 700 mal 700 Pixeln.

3.3 Inhalte

Die Inhalte der übermittelten Daten müssen thematisch zum Inhalt des Webangebots von goldschmiede-links.de passen. Passende Themen sind die Vorstellung des Teilnehmers, wie der Name der Firma/Personen mit Firmen-Logo bzw. vergleichbarem und Schmuckstücken (auch Gerät und Uhren) aus eigener Herstellung ((Marken-)Produkte anderer Hersteller werden abgelehnt), sowie Bildfolgen von Arbeitsabläufen mit erläuternden Sätzen und ähnliches.
Texte oder Bilder mit anstößigen, diffamierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen oder eindeutig sexuellen Inhalten, sind nicht zulässig.

3.4 Urheberrechte

Der Teilnehmer versichert dem Betreiber, alle Rechte an den übermittelten Daten zu besitzen. Die Urheberrechte verbleiben beim Teilnehmer. Der Betreiber der Domain goldschmiede-links.de macht sich diese nur in sofern zu eigen, als dass er die übermittelten Daten auf seinem Server der Öffentlichkeit zugänglich macht. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen. Mit der Beendigung der Teilnahme wird der Zugriff auf die übermittelten Daten unterbunden bzw. werden diese gelöscht.

3.4.1 Urheberrechte von Beiträgen in den Bereichen “FAQ” und “Service”

Übermittelte Daten für Beiträge in den genannten Bereichen bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme öffentlich zugänglich. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Änderungen an den Daten in diesen Bereichen vorzunehmen, insbesondere Erweiterungen/Kürzungen oder Aktualisierungen bei technischen Neuerungen. Der Teilnehmer wird als Autor unterhalb des Beitrags genannt und mit seiner Seite innerhalb der Domain goldschmiede-links.de verlinkt.

3.4.2 Adressen

Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass die von ihm übermittelten Daten unter der Domain goldschmiede-links.de veröffentlicht werden. Das gilt insbesondere für Adressen, Telefon-, Faxnummern sowie E-Mail Adressen und Namen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt allein durch die Veröffentlichung.

4 Verlinkung

Mit dem Ablauf von vierzehn Tagen nach erfolgter Eintragung des Teilnehmers wird ein sichtbarer und von Suchmaschinen indizierbarer Link zu der Domain goldschmiede-links.de auf der Homepage des Teilnehmers vereinbart.

4.1 Keine Verlinkung

Sollte nach dem vereinbarten Zeitraum kein Link zur Domain goldschmiede-links.de innerhalb der Homepage zu finden sein, so werden die Daten des Teilnehmers aus unserem Angebot entfernt bzw. der Zugriff darauf unterbunden.

4.2 Ausnahme

Bei Teilnehmern ohne eigene Homepage wird kein Link zur Domain goldschmiede-links.de vereinbart.

5 Datensicherheit

Der Betreiber der Domain goldschmiede-links.de führt nach jeder Änderung des Datenbestands eine Sicherung durch. Im Falle eines Datenverlustes kann so der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.

5.1 Passwort

Der Teilnehmer erhält im Zuge der Eintragung ein Passwort per E-Mail. Dieses Passwort dient der Identifizierung und sollte vom Teilnehmer sicher aufbewahrt werden. Es wird bei Änderungen, Beendigung der Teilnahme und bei Einsendungen im Bereich “FAQ” und “Service” benötigt.
Für Datenverluste, die durch den Missbrauch des Passworts entstehen, ist allein der Teilnehmer verantwortlich, soweit kein grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers vorliegt.

5.2 E-Mail Adresse

Es besteht die Möglichkeit für Teilnehmer ohne eigene Homepage, eine E-Mail Adresse in der folgenden Form zu erhalten:
Name oder Firmenname@goldschmiede-links.de
Es wird hier darauf hingewiesen, dass das Versenden von Daten per E-Mail ein Sicherheitsrisiko darstellt.

6 Verfügbarkeit

Der Betreiber ist bestrebt, die Verfügbarkeit der Daten im World Wide Web zu ermöglichen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch des Teilnehmers auf die ständige Verfügbarkeit seiner Daten. So kann es im Rahmen von Wartungsarbeiten (Software, Server) und anderen technischen Problemen zu Ausfallzeiten kommen.

7 Darstellung der Teilnehmer-Daten

Um eine hohe Wiedererkennung beim Besucher zu erzielen und ihm eine problemlose Navigation innerhalb des Angebots zu ermöglichen, wird die Darstellung vom Betreiber festgelegt. Der Betreiber ist dabei bestrebt, den Teilnehmer so vorteilhaft wie nur möglich darzustellen

8 Vorbehalt

Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der Domain goldschmiede-links.de jederzeit und ohne Schadenersatz oder andere Abgeltungen, ersatzlos einzustellen. Jeglicher Rechtsanspruch gegen den Betreiber von http://goldschmiede-links.de/ wird ausdrücklich abgelehnt. Dies wird vom Teilnehmer ausdrücklich akzeptiert. Die Verwendung von Inhalten jeglicher Art, sofern es sich nicht um eigene Texte oder Bilder handelt, ist untersagt, bzw. genehmigungspflichtig. Der Betreiber stellt auf Wunsch gern den Kontakt zum betreffenden Teilnehmer her.

9 Kündigung

Die Mitgliedschaft bei Goldschmiede-links ist freiwilliger Natur und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Entfernung der übermittelten Daten erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen (Ausnahme s. Punkt 3.4.1).

10 Salvatorische Klausel

Sollte ein Punkt dieser Teilnahmebedingungen aus irgend einem Grunde rechtsunwirksam sein, so tritt an seine Stelle eine anders formulierte Regelung, die dem gewollten Sinn am nächsten kommt.